Seit 1772 organisierte Brandbekämpfung PDF Druckbutton anzeigen?

Die Freiwillige Feuerwehr Wegberg wurde zwar 1887 gegründet, aber die organisierte Brandbekämpfung im Schwalmort ist viel älter. Sie geht auf das Jahr 1772 zurück, wie Heimatschriftsteller Gerhard Evertz (gestorben 1963) bei seinen Recherchen in den verschiedensten Archiven herausfand. Danach hat der damalige Gemeindeschreiber W. Quasten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nachfolgende Gemeinderats-Beschlüsse festgehalten, die zur Bildung einer Brandwehr führten.

Unter dem 22. November 1769 heißt es: "Der Gemeinderat beschließt auf Grund des Beschlusses vom 15. Juni 1768 , dass die Angelegenheit der Brandspritze weiter vorwärts gebracht wird. Die regierenden Bürgermeister werden mit der Durchführung der weiteren Arbeiten betraut. Sie sollen in weiteren zwei Monaten Ziegelsteine zum Aufbau des erforderlichen Spritzenhäuschens und der zerfallenen Kirchenmauer kaufen. Auch andere dazu nötigen Kosten wurden beschlossen. Den 13. Juli 1770 wurde in einer außerordentlichen Gemeindesitzung von den regierenden Bürgermeistern, den Scheffen und Geschworenen beschlossen, eine neue Brandspritze (unter " neu" ist aufgrund der Nachforschungen von Gerhard Evertz nicht zu verstehen, dass es sich bei der anzuschaffenden Brandspritze um eine ungebrauchte handeln sollte) zu bestellen und einrichten zu helfen. Auch wurde einstimmig beschlossen, ein Häuschen zu bauen und sie darin unterzustellen."

Über ein Jahr verging bis man sich wieder näher mit dem Vorhaben befasste. Einer Niederschrift von W. Quasten ist nämlich zu entnehmen, dass der Rat am 16. August 1771 den Platz besichtigte, auf dem das Spritzenhäuschen gebaut werden sollte. Wörtlich heißt es u.a.: "In der Frage, ob man mit dem geplanten Bau sofort beginnen oder bis zum nächsten Frühjahr warten solle, wurde einstimmig beschlossen, dass falls Bürgermeister Vossen (Anm.: Er war Maurermeister), der die Ausführung übernommen hat, das gesamte Mauerwerk vor dem bevorstehenden Michaelsfeste (29. September ) anliefern könne, sofort mit den Arbeiten begonnen werden sollte. Bürgermeister Vossen erklärte auf Befragen, das er das in Frage kommende Mauerwerk bis zu dem fraglichen Termin bereitstellen könne. Darauf wurde beschlossen, unverzüglich mit dem Bau zu beginnen. Wenn aber der augenblickliche Regen hinderlich sein sollte, dann sollte der Beginn bis zum nächsten Frühjahr ausgesetzt werden. Im folgenden Jahr war es dann soweit, die Gemeinde erhielt ihre von Meister Steven Beeckmanns gebaute Brandspritze. Doch sie hatte einen Fehler, wie einem Protokoll vom 4. November 1772 zu entnehmen ist: "Die Herren Grundbesitzer, regierenden Bürgermeister, Scheffen und Geschworenen sind mit dem Meister Steven Beckmanns, dem Meister unserer neuen Brandspritze übereingekommen, dass dieser - weil sich der Handgriff an der Spritze allzu leicht widerstandslos nach allen Seiten drehen lässt - einen neuen Handgriff anschaffen soll, so lang wie der alte. Die Gemeinde soll dafür einen Ryxdaller jülichisch bezahlen. Steven Beckmanns soll mit der Anschaffung Zeit haben ungefähr bis Pfingsten nächsten Jahres 1773." Man hatte es also gar nicht so eilig - wie man überhaupt mit der Anschaffung einer Brandspritze ( 1518 vom Augsburger Goldschmied Anton Platner erfunden, 1672 vom Holländer van der Heyde durch die Konstruktion des ersten Lederschlauches modernisiert ) Zeit gelassen hatte, obwohl in der Dorfbevölkerung schon Jahrzehnte zuvor über die Notwendigkeit einer Brandspritze diskutiert wurde - nachdem am 22. Juni 1733 im benachbarten Crüchten ein großer Brand ausgebrochen war, der zwölf Häuser sowie mehrere Ställe und Scheunen vernichtet hatte.

Aufgrund dieses Großbrandes bat Johann Wilhelm Hendrick Bijll, Vogt von Wegberg, Crüchten und Brempt, den Rat von Geldern in Roermond um eine neue Feuerschutzordnung. Sie wurde am 18. Juli 1733 erlassen und stellte das Verhalten der Bevölkerung zur Vermeidung von Bränden in den Mittelpunkt, wobei Zuwiderhandlungen mit Strafen geahndet wurden. Zur Brandbekämpfung hieß es in dem Erlass lediglich : "Jedes Dorf hat unbedingt über die nötigen Geräte zu verfügen, um im Falle eines Brandes besser dämpfen und löschen zu können." Obwohl zu dem Zeitpunkt in den benachbarten Niederlanden Brandspritzen bereits eingesetzt wurden, wurde dieses Löschgerät in dem Erlass nicht erwähnt, denn weiter lautete der entsprechende Passus : " Es wird ein Magistraten der Dörfer Crüchten, Brempt und Wegberg hiermit befohlen, so schnell wie möglich mindestens vier Feuerleitern, ebenso viele Feuerhaken und zwölf Ledereimer auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen und diese im Rathaus oder an einem anderen bequem erreichbaren Orte aufzubewahren." Trotz des verheerenden Brandes in Crüchten zogen die Verantwortlichen die Anschaffung einer bedeutend wirkungsvolleren Brandspritze gar nicht erst in Betracht. Und das sollte sich drei Jahre später in Wegberg bitter rächen.

Feuersbrunst von 1736

Man schrieb den 26. März 1736 - damals gab es in Wegberg 71 Häuser mit 380 Bewohnern, 51 Häuser lagen auf geldrischer Seite links der Schwalm, wo sich auch die von J.W. Bijll verwaltete Burg Wegberg des Grafen von Nesselrode befand - , als ein Brand 34 Häuser, also zwei Drittel des geldrischen Dorfes Wegberg vernichtete und 170 Menschen obdachlos machte. Unzählige Haustiere, vor allem Schafe , aber auch Kühe, Schweine, Ziegen, Katzen und Hunde kamen in den Flammen um. Der März jenes Jahres war ungewöhnlich trocken, und als am Vorabend des 26. März ein starker Sturm aufkam, hofften die in der Wirtschaft von Matthias Tevissen beinsammensitzenden Männer des Dorfes auf Regen. So drehten sich die Gespräche zumeist um das Wetter - bis der alte Gottfried Steffens mehr zu sich selbst die Befürchtung aussprach, das bei diesem Sturm das ganze Dorf niederbrennen könnte. Er meinte denn auch , das eine Brandspritze vonnöten sei. Mit dem Hinweis, es hätte in Wegberg noch kein großes Feuer gegeben, zerstreute die Feierabendrunde zwar die Befürchtung von Opa Steffens, dennoch war dem einen oder anderen etwas mulmig zumute, denn man sagte Gottfried Steffens nach, er könne in die Zukunft sehen.

Am frühen Morgen des 26. März wurde die Befürchtung von Gottfried Steffens böse Wirklichkeit. Gegen drei Uhr breitete sich, begünstigt vom starken Sturm, ein Großfeuer auf der Berg- und Hauptstraße aus, dem die Wegberger mit ihren primitiven Löschmitteln hilflos gegenüberstanden. An der Schwalm wurden schließlich zwei Häuser abgerissen und vier weitere völlig unter Wasser gesetzt, um ein Übergreifen der Flammen ins jülichische Wegberg zu verhindern - was auch gelang. Nach einer Stunde endete die Feuerhölle an der Schwalm. Auf der Strecke waren 34 Häuser geblieben, die aufgrund ihrer damaligen Bauweise aus Holz, Stroh und Lehm den Flammen ausreichend Nahrung geboten hatten. 170 Menschen waren obdachlos und wurden notdürftig von verschont gebliebenden Familien aufgenommen. Für die Betroffenen brach eine bittere Zeit an. Sie brauchten teilweise Jahre bis sie sich wieder ein vernünftiges Heim geschaffen hatten.

Noch viel Länger dauerte es, bis sich die Verantwortlichen dazu durchrangen, eine Brandspritze anzuschaffen. Und das, obwohl schon unmittelbar nach der Feuersbrunst immer wieder die Ansicht vertreten wurde , dass ein so großer Brand wie der am 26. März 1736 vielleicht nicht möglich gewesen wäre, wenn man eine Feuerspritze gehabt hätte, als zu versuchen, mit den noch vorhandenen primitiven Bekämpfungsmöglichkeiten - Kette mit Löscheimern , um von der Schwalm Wasser zu den brennenden Häusern heranzuschaffen - der Flammen Herr zu werden. Zwar ist in der Brandordnung von 1755, deren Original heute noch im Roermonder Staatsarchiv liegt, von einer "guten Brandspritze" die Rede, die zur " Brandgerätschaft " gehört, aber das traf offenbar nicht für Wegberg zu. Denn erst 1772, also 36 Jahre nach der großen Brandkatastrophe, wurde die erste Brandspritze angeschafft - " ein Menschenalter nach dem großen Brand ", wie Gerhard Evertz 1962 schrieb und gleichzeitig bemerkte : "Ein solcher blieb der Gemeinde in diesem Umfang fernerhin erspart."

Das Jahr 1772 war also der Beginn der organisierten Brandbekämpfung, die in den Verantwortungsbereich der damaligen Verwaltungs-Bürokratie fiel. Diese bemühte sich denn auch, im laufe des vorigen Jahrhunderts, die vorhandenen Löschgeräte mit den damaligen Möglichkeiten nach und nach zu erweitern und zu verbessern. Und dabei wurden auch die Bürger herangezogen. So mussten in den zwanziger und dreißiger Jahren bis (1837) Zuziehende und neu Vermählte jeweils einen Brandeimer stiften. In jener Zeit begann auch das Feuer-Versicherungswesen, und die vorhandenen Löschgeräte wurden vom Regierungspräsidenten in Aachen und Landrat in Erkelenz ständig überprüf. Aber es wurde noch mehr zur Brandbekämpfung getan. So ordnete Landrat Beerrmann 1827 Übungen mit den Feuerlöschgeräten an, "um sich von deren Mängel und deren allenfalls bedürftigen Reparaturen die Überzeugung zu verschaffen. "Von welcher Bedeutung all dies war, wird dadurch deutlich , das sich auch die preußische Regierung mit einem Gesetz vom 11. März 1850 der Brandbekämpfung annahm, da ja mit jedem Verlust von Privateigentum zugleich ein Verlust an Volksvermögen entstand. Mit dieser Anordnung hatte jede Gemeinde für Einrichtungen zu sorgen, durch die ein Brand wirksam bekämpft werden konnte.

Brandstiftung wurde mit Zuchthaus bestraft, Fahrlässigkeit mit Gefängnisstrafe geahndet. Bei unterlassener Hilfeleistung drohte Gefängnis - oder Geldstrafe, und oberstes Gebot war, die Feuerstätte im Haus brandsicher anzulegen. Feuerfangende Sachen durften nicht in Ställen und Scheunen aufbewahrt werden, und in der Nähe von Waldungen war es verboten , Feuer anzuzünden. Bei Waldbränden waren neben den Feuerwehren alle geeigneten Personen unaufgefordert zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer den Ausbruch eines Schadensfeuers bemerkte und dieses nicht selbst löschte oder löschen konnte, war verpflichtet, unverzüglich der nächsten Feuermelde - oder Polizeidienststelle davon Mitteilung zu machen. Besitzer von Fahrzeugen und Zugtieren aller Art mussten diese im Bedarfsfall sofort zur Verfügung stellen. Überwachung und Durchführung dieser Anordnungen oblagen der Polizei. Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden erst Anfang des 20. Jahrhunderts geändert bzw. ergänzt und haben bis heute zum Teil noch ihre Rechtsgültigkeit.

In jener Zeit - in Wegberg, wie erwähnt, seit 1772 - gab es zwar die organisierte Brandbekämpfung, aber eine Feuerwehr als selbstständige Körperschaft existierte noch nicht. Es handelte sich vielmehr um eine lose Zusammenfassung von Hilfsbereiten Bürgern - bzw. Nachbarschaftshilfe - , um im Notfall eingreifen zu können. Die Geräte waren bei der Gemeinde , und der jeweilige Bürgermeister war Chef der Feuerwehr. Anfang der achtziger Jahre im vorigen Jahrhundert machte sich der Gedanke breit, "zur Förderung der Bildung guter militärisch organisierter Feuerwehren, vornehmlich zur Anschaffung neuer und zur Vervollständigung und zur Verbesserung der vorhandenen Löschgeräte , Beihilfen aus dem Sozietätsfonds zu gewähren", wie laut Gerhard Evertz der Direktor der Rheinischen Provinzial - Feuer - Sozietät in Düsseldorf der Königlichen Regierung in Aachen mitteilte , die diesen Entschluss am 8. März 1881 veröffentlichte.

 
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