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Richtiges Verhalten bei einem Wohnungsbrand |
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Es ist schneller passiert als Sie denken - eine Unachtsamkeit am Herd, ein technischer Defekt am Fernseher oder auch nur eine durchgebrannte Lichtleiste - ein Wohnungsbrand kommt in jedem Fall für die Bewohner überraschend. Jetzt gilt eine Regel:
Ruhe bewahren und bringen Sie andere sowie sich selbst in Sicherheit!
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Was macht eigentlich die Feuerwehr? |
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Die Feuerwehr hat einen umfangreichen Aufgabenkatalog. Schon alleine durch den Leitspruch - "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" - kommt da einiges zusammen.
Sicherlich denken die meisten jetzt an das Löschen von Feuer. Natürlich nimmt diese Tätigkeit schon einen größeren Teil unserer Aufgaben ein. Angefangen vom kleinen Mülleimerbrand über den Zimmerbrand bis zum Vollbrand von Wohnhäusern, Stallungen und Firmengebäuden. Aber auch die Technische Hilfeleistung ist für das Tagesgeschäft zu nennen. Darunter fallen leider immer wieder Verkehrsunfälle, welche in einzelnen Fällen leider tragisch enden. Aber auch die immer wiederkehrenden Sturmtiefs und Wolkenbrüche lassen den Einsatzkräften keine Ruhe. Schon alleine für die Sturmtiefs im Jahre 2010 mussten durch die Einsatzkräfte 255 Einsätze abgearbeitet werden.
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Wie setze ich einen Notruf richtig ab? |
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Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, wie Sie einen Notruf richtig absetzen? Denn leider kann es viel zu schnell passieren, dass Sie zum Beispiel Zeuge eines Verkehrsunfalles werden oder ein Ereignis im eigenen Haushalt das Absetzen eines Notrufes notwendig macht.
Viele Bürger haben regelrecht Angst davor, einen Notruf abzusetzen da sie davon ausgehen, dass sie es falsch machen würden. Aber genau diese Denkweise ist verkehrt. Merken Sie sich nur zwei Dinge - im Notfall die Notrufnummer 112 wählen und dann am Telefon bleiben. Herzlichen Glückwunsch, damit haben Sie schon alles richtig gemacht!
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Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn? |
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Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind - genauso wie zum Beispiel die Polizei - mit Sondersignalen ausgestattet. An die Benutzung dieser Sondersignale hat der Gesetzgeber schon sehr enge Anforderungen gestellt. So dürfen diese auch nur benutzt werden, wenn es sich um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben handelt und wenn Gefahr in Verzug, also Eile geboten ist.
Um die Sonderrechte selbst - also die Aufforderung an alle Verkehrsteilnehmer, die Wege frei zu machen - in Anspruch nehmen zu können, müssen Blaulicht und Martinshorn laut Gesetzgeber zusammen genutzt werden. Nur das Benutzen des Blaulichtes begründet diese Sonderrechte nicht.
Daher kommt es leider auch vor, dass das Martinshorn zu später Stunde benutzt werden muss, was für den ein oder anderen Bürger vielleicht auch störend ist.
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